Studienabschlüsse

Studienabschluesse

Im Zuge des Bologna-Prozesses wurden und werden in ganz Europa einheitliche Studienabschlüsse an Hochschulen angestrebt. An die Stelle des Zwei-Zyklus Systems aus Diplom und Doktor tritt nun ein Drei-Zyklus System bestehend aus den aufeinander aufbauenden Abschlüssen Bachelor, Master und Doktor. Dadurch kam es zu weitreichenden Veränderungen im Studiensystem.

Der erste angestrebte Studienabschluss ist der so genannte Bachelor. Nach einer Regelstudienzeit von sechs Semestern wird unter bestimmten Voraussetzungen der akademische Abschluss Bachelor verliehen. Hierzu müssen folgende Kriterien erfüllt sein: Entsprechend dem European Credit Transfer System (ECTS) müssen bei einem Studium von sechs Semestern 180 Leistungspunkte erreicht werden. Diese ergeben sich durch die aufgewendete Zeit des Studenten für Vorlesungen, Vorbereitung und Prüfungen. Zum Abschluss wird zu einem gewählten Thema eine Bachelorarbeit angefertigt und eine Prüfung absolviert. Sofern alle drei Punkte erfolgreich erfüllt worden sind wird dem Studenten der akademische Grad Bachelor verliehen.

Auf der Grundlage des erfolgreichen Bachelor Studiengangs können Studenten im Anschluss einen Masterstudiengang belegen. Die Studienzeit beträgt weitere vier Semester und ist als Vertiefung und Spezialisierung gedacht. Der Student hat durch Kursbelegungen weitere 120 Creditpoints nachzuweisen und schließt das Studium mit der Anfertigung einer Masterarbeit und dem erfolgreichen Bestehen einer Abschlussprüfung ab. Die Universität verleiht ihm schließlich den Abschluss Master.

Der höchste akademische Studienabschluss ist der Doktor. Er wird durch eine Promotion an einer Hochschule erlangt und setzt ein erfolgreiches Master Studium oder ein Diplom beziehungsweise einen Magisterabschluss voraus. In einem Zeitfenster von zwei bis fünf Jahren fertigen Doktoranden eine Dissertation an, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse beinhalten muss. Dabei wird der Doktorand von einem Professor oder Privatdozenten begleitet. Nach einer Prüfung der Dissertation durch ein Prüfungskomitee erfolgt eine mündliche Prüfung und nachdem die Doktorarbeit schließlich veröffentlicht wurde verleiht die Universität den Doktortitel.

Die alten Studienabschlüsse Diplom und Magister wurden nach und nach abgeschafft. Vereinzelt werden sie an Universitäten noch angeboten, doch im Rahmen des Bologna-Prozesses sollen sie bis Ende 2010 komplett ersetz werden.