Jurastudium

Jurastudium

Möchten Sie im Gerichtssaal ganz vorne mit dabei sein? Möchten Sie einen Angeklagten verteidigen oder gar Recht sprechen? Interessieren Sie sich für Paragraphen und betrachten diese vielleicht sogar als Herausforderung? Oder wollen Sie Verträge für Unternehmen möglichst geschickt gestalten? Wenn dies auf Sie zutrifft und Sie sich für einen Beruf in der Wirtschaft, Verwaltung oder auch Politik interessieren, dann ist ein Jurastudium genau das Richtige für Sie.

Das Studium der Rechtswissenschaften gliedert sich in Grund- und Hauptstudium und wird mit dem Staatsexamen abgeschlossen. Die Regelstudienzeit beträgt acht bis neun Semester. Im Jura-Grundstudium werden grundlegende Kenntnisse im Zivilrecht, Strafrecht sowie dem Öffentlichen Recht vermittelt. Diese Kenntnisse sollen anschließend auch auf konkrete juristische Fragestellungen und Fälle angewendet werden. Außerdem wird Römisches Recht, Rechtsgeschichte oder Rechtsphilosophie gelehrt, damit die Studenten ein allgemeines Verständnis für das Recht erlangen können. Am Ende jedes Semesters stehen diverse Hausarbeiten und Klausuren; am Ende des Grundstudiums oftmals eine Zwischenprüfung. Im Hauptstudium soll nun das grundlegende Wissen vertieft und spezialisiert werden. Hierzu kann man sich Schwerpunkte (Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht oder Internationales Recht) wählen. Außerdem müssen weitere Vorlesungen besucht und große Übungen (Klausuren und Hausarbeiten) absolviert werden. Das Jurastudium endet mit dem ersten Staatsexamen, oder auch "erste juristische Prüfung" genannt, ab. Dieses Examen besteht ebenfalls aus einer Klausur oder Hausarbeit.

Doch damit ist die Ausbildung als Jurist noch nicht zu Ende, es folgt das zweijährige Referendariat, bei dem die angehenden Juristen die Praxis erproben sollen. Dabei müssen sie in verschiedenen Gebieten tätig sein. Verpflichtend ist eine Tätigkeit im Gericht, bei einem Anwalt oder auch bei einer Verwaltungsbehörde sowie eine Tätigkeit in den Hauptgebieten (Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht).

Nach erfolgreichem Abschluss des Referendariats ist nun das Ende der Jura-Ausbildung in Sicht: das zweite Staatsexamen. Dieses besteht je nach Bundesland aus bis zu elf schriftlichen, einer mündlichen Prüfung und meist noch aus einem Aktenvortrag. Nur Absolventen mit überdurchschnittlich gutem Abschluss können sich für den Staatsdienst (Staatsanwalt oder Richter) bewerben.

Derzeit wird überall im Zuge der Bologna-Prozesse diskutiert, auch Jura vollständig auf Bachelor/Master umzustellen, was allerdings bisher nicht an vielen Universitäten durchgesetzt wurde.